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Verbotszeichen
Baustellensicherheitsschild gem. §3 Baustellenverordnung mit Notruftafel zur Selbstbeschriftung.
Symbol "Nicht unter angehobene Lasten treten"
Symbol "Nicht unter oder auf angehobene Gabel treten"
Nicht falten oder zusammenschieben (D-P034)
Nicht zulässig für Freihand- und handgeführtes Schleifen (P034)
Nicht zulässig für Seitenschleifen (P032)
Benutzen des unvollständigen Gerüsts verboten (P025)
Aufzug im Brandfall nicht benutzen (P020)