Erste-Hilfe

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Erste-Hilfe-Material für Unternehmen

Wer im Betrieb für die Erste-Hilfe-Ausstattung verantwortlich ist, kennt das Thema: Die Anforderungen aus DIN, DGUV und ASR sollten lückenlos erfüllt sein. In dieser Kategorie finden Sie alles, was Sie dafür brauchen: von Verbandschränken und Erste-Hilfe-Koffern über Füllungen nach DIN 13157 und DIN 13169.

Mehr über Erste-Hilfe-Ausrüstung erfahren

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Was gehört zur Erste-Hilfe-Ausrüstung im Betrieb?

Erste-Hilfe-Ausstattung Wann wird sie benötigt? Wichtige Anforderungen
Erste-Hilfe-Koffer / Verbandskasten Grundausstattung für jeden Betrieb Je nach Betriebsgröße, Branche und Gefährdungsbeurteilung nach DIN 13157 oder DIN 13169
Verbandschrank Sinnvoll bei dauerhaftem Bedarf an Erste-Hilfe-Material Frei zugänglich und mit dem Rettungszeichen E003 gekennzeichnet
Krankentrage Insbesondere in Produktions- und Lagerbetrieben Je nach Beschäftigtenzahl und betrieblichen Gegebenheiten erforderlich; z. B. nach DIN 13024
Ruheliege In größeren Betrieben mit Sanitäts- oder Pausenräumen Anforderungen nach ASR A4.3 beachten
Augenspülung Bei Gefährdungen durch Chemikalien, Stäube oder Späne Auswahl und Anzahl richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung
Pflasterspender Für häufige kleinere Verletzungen im Arbeitsalltag Besonders praktisch in Bereichen mit regelmäßigem Bedarf
Verbandbuch / Meldeblock Zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen Dokumentation mindestens 5 Jahre aufbewahren; Datenschutz beachten
Erste-Hilfe-Schild / Rettungszeichen Für jeden Standort von Erste-Hilfe-Material Kennzeichnung mit E003 nach DIN EN ISO 7010
Helmaufkleber „Ersthelfer“ Zur schnellen Identifikation von Ersthelfenden Unterstützt dabei, Ersthelfende im Notfall schnell zu finden
Defibrillator (AED) Besonders sinnvoll bei Publikumsverkehr oder körperlich belastender Arbeit Nicht grundsätzlich vorgeschrieben; Einsatz und Ausstattung betrieblich bewerten

Was genau Sie davon brauchen, hängt von drei Dingen ab: Betriebsgröße, Branche und Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 1.

Erste-Hilfe-Material nach DIN 13157, DIN 13169 und DIN 13164

Welche Norm für Sie die richtige ist, entscheidet sich vor allem an Einsatzort und Mitarbeiterzahl:

  • DIN 13157 – Kleiner Verbandkasten: Standard-Ausstattung für Betriebe bis etwa 50 Mitarbeitende.
  • DIN 13169 – Großer Verbandkasten: Doppelte Materialmenge; gefordert ab höheren Beschäftigtenzahlen.
  • Zulässige Kombination: Zwei Verbandkästen nach DIN 13157 ersetzen einen großen nach DIN 13169.
  • DIN 13164 – Kfz-Verbandkasten: Ausschließlich für Kraftfahrzeuge vorgesehen.
  • Normaktualisierung 2021/2022: Gesichtsmasken gehören seitdem verpflichtend zum Inhalt.
  • Branchenspezifische Anforderungen: Lebensmittelverarbeitung, Metallbau, Chemie oder Baustelle können Zusatzinhalte erfordern.

Prüfung, Haltbarkeit und Austausch

Eine feste gesetzliche Prüffrist gibt es für Erste-Hilfe-Material nicht. Trotzdem lohnt sich die regelmäßige Kontrolle, damit im Ernstfall nichts fehlt oder abgelaufen ist:

  • Haltbarkeit: Sterile Verbandstoffe sind typischerweise rund 4 bis 5 Jahre haltbar; das Ablaufdatum ist aufgedruckt.
  • Prüfintervall: Berufsgenossenschaften empfehlen mindestens eine jährliche Sichtprüfung.
  • Austausch: In der Regel reicht der Austausch abgelaufener Einzelteile; der gesamte Kasten muss nicht ersetzt werden.
  • Nachfüllsets: Passende Füllungen nach DIN 13157 und DIN 13169 sind separat erhältlich.
  • Nachweisführung: Prüfsiegel oder Plomben erleichtern die Dokumentation bei Audits und Betriebsbegehungen.

Verbandbuch und Dokumentation nach DGUV Vorschrift 1

Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert werden – auch die kleine Schnittwunde. Das schreibt § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 vor. Die Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation von Verarztungen beträgt fünf Jahre.

Das Problem: Ein Verbandbuch enthält Gesundheitsdaten. Liegt es offen im Verbandkasten, können Kolleginnen und Kollegen die Einträge lesen. Das ist nach der DSGVO nicht erlaubt.

Die Lösung: Ein Meldeblock mit Einzelblättern. Der leere Block liegt neben dem Verbandkasten. Jedes ausgefüllte Blatt wird abgetrennt und unter Verschluss aufbewahrt. So sind die Daten geschützt. In unserem Sortiment finden Sie Verbandbücher mit 50 Blatt, Folientaschen und Begleitzettelblöcke.

Aufbewahrung und Kennzeichnung: Standort, Zugang und Schild E003

Zwei häufige Fehler bei Begehungen: Der Verbandkasten steckt in einem verschlossenen Schrank. Oder er ist nicht mit dem Erste-Hilfe-Schild gekennzeichnet.

Die Regeln sind einfach:

  • Erste-Hilfe-Material muss jederzeit frei zugänglich sein – nicht im abgesperrten Büro, nicht im Spind.
  • Der Weg zum nächsten Verbandkasten darf laut ASR A4.3 höchstens 100 Meter betragen.
  • Jeder Standort muss mit dem Rettungszeichen E003 (weißes Kreuz auf grünem Grund) nach DIN EN ISO 7010 markiert sein.

Am besten eignen sich Winkelschilder oder Fahnenschilder, weil sie auch aus ein paar Metern Entfernung sichtbar sind. Ergänzend dazu empfiehlt sich ein Aushang „Erste Hilfe“ nach BGV A8 mit Verhaltensregeln für den Notfall.

Die passenden Erste-Hilfe-Schilder und Rettungszeichen finden Sie in unserer Kategorie Rettungszeichen. Aushänge wie „Verhalten bei Unfällen“ gibt es in der Kategorie Aushänge und Anweisungen.

Spezialausstattung: Augenspülung, Krankentrage und mehr

Nicht jeder Betrieb braucht alles. Aber manche Produkte sind in bestimmten Branchen Pflicht:

  • Augenspülungen: Pflicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung Risiken durch Chemikalien, Stäube oder Späne ergibt.
  • Krankentragen (DIN 13024): In Produktions- und Lagerbetrieben ab bestimmten Beschäftigtenzahlen vorgeschrieben.
  • Ruheliegen (ASR A4.3): Gehören in Sanitäts- und Pausenräume größerer Betriebe.
  • Defibrillator (AED): Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll

Warum Erste-Hilfe-Material im SCHNÜRLE-Shop bestellen?

In unseren SCHNÜRLE-Shop bekommen Sie Erste-Hilfe-Material für den Betrieb aus einer Hand – vom Verbandschrank über die Krankentrage bis zum Rettungszeichen und dem passenden Aushang. Das hat für Sie konkrete Vorteile:

  • Komplettsortiment aus einer Hand: Ausstattung, Kennzeichnung und Dokumentation auf einer Bestellung
  • Made in Germany, seit 1908: Ein Großteil der Produkte wird im eigenen Werk in Duisburg gefertigt
  • Ab Lager lieferbar: Viele Artikel sind vorrätig und in der Regel in rund 3 Werktagen beim Kunden
  • Staffelpreise für Beschaffungsvorgänge: Für größere Mengen und wiederkehrende Bestellungen gelten abgestufte Konditionen.
  • Persönliche Fachberatung: Bei branchenspezifischen Koffern, mehrstandortiger Auslegung oder Auslegung nach Gefährdungsbeurteilung per Telefon oder E-Mail erreichbar.
  • Geprüfte Qualität: Fertigung durch den TÜV Rheinland zertifiziert; die Produkte entsprechen den geltenden DIN-, DGUV- und ASR-Anforderungen.

Häufige Fragen zur Erste-Hilfe-Ausrüstung

Wie viele Verbandkästen braucht mein Betrieb?

Die erforderliche Anzahl richtet sich nach Beschäftigtenzahl, Branche und Gefährdungsbeurteilung. Als Faustregel der DGUV gilt: Bis ca. 50 Mitarbeitende in Verwaltung oder Handel reicht ein großer Verbandkasten nach DIN 13169 oder zwei kleine nach DIN 13157. In Produktion, Werkstatt und auf der Baustelle greift die Pflicht schon deutlich früher. Wichtig ist außerdem, dass jeder Verbandkasten innerhalb von rund 100 Metern Wegstrecke erreichbar bleibt. Das entscheidet in vielen Betrieben über die tatsächliche Stückzahl.

Was ist der Unterschied zwischen DIN 13157 und DIN 13169?

DIN 13157 beschreibt den „Kleinen Verbandkasten" mit der Grundfüllung für kleinere Betriebe. DIN 13169 ist der „Große Verbandkasten" und enthält im Wesentlichen die doppelte Menge desselben Materials – gedacht für größere Betriebe oder ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Zwei Verbandkästen nach DIN 13157 sind als Ersatz für einen DIN-13169-Kasten zulässig, was gerade an verteilten Standorten oft die praktischere Lösung ist.

Wie lange ist Erste-Hilfe-Material haltbar und wie oft muss ich prüfen?

Sterile Verbandstoffe sind typischerweise 4 bis 5 Jahre haltbar; das Ablaufdatum steht auf den Einzelartikeln. Eine gesetzlich feste Prüffrist gibt es nicht, die Berufsgenossenschaften empfehlen aber mindestens eine jährliche Sichtprüfung. In der Regel genügt es, abgelaufene Einzelteile über eine Nachfüllung nach DIN 13157 oder DIN 13169 zu ersetzen – den kompletten Kasten zu tauschen, ist unnötig.

Ist ein Verbandbuch im Betrieb Pflicht?

Ja. Nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 ist jede Erste-Hilfe-Leistung zu dokumentieren und mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Das klassische Verbandbuch darf nur unter Verschluss geführt werden, damit der Datenschutz gewahrt bleibt. DSGVO-konformer sind Meldeblöcke mit Einzelblättern, die nach dem Ausfüllen separat abgelegt werden.

Wo muss Erste-Hilfe-Material aufbewahrt und wie muss es gekennzeichnet werden?

Das Material gehört an einen frei zugänglichen, sauberen und trockenen Ort – nicht in verschlossene Schränke oder Räume. Der Weg zum nächsten Verbandkasten sollte nach ASR A4.3 etwa 100 Meter nicht überschreiten. Der Standort wird mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe" nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet, idealerweise mit einem Winkel- oder Fahnenschild, das auch aus der Distanz erkennbar ist.

Wann brauche ich eine Augenspülung oder Krankentrage am Arbeitsplatz?

Augenspülungen sind Pflicht, sobald die Gefährdungsbeurteilung Risiken durch Chemikalien, Stäube, Späne oder biologische Stoffe ausweist – in Werkstatt, Labor und Produktion ist das fast immer der Fall. Krankentragen nach DIN 13024 sind ab bestimmten Beschäftigtenzahlen in Produktions- und Lagerbetrieben vorgeschrieben; eine klappbare Ausführung spart Lagerplatz. Ruheliegen gehören gemäß ASR A4.3 in Sanitäts- und Pausenräume größerer Betriebe.

Sie haben Fragen oder benötigen eine eigene Zusammenstellung? Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Unser Fachteam berät Sie persönlich und hilft Ihnen dabei, die passende Ausstattung für Sie zu finden!