Brandschutz

Kennzeichnung für den Brandschutz

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Brandschutzzeichen sind normierte Sicherheitszeichen und weisen auf alle Einrichtungen zur Brandbekämpfung im Betrieb hin: Feuerlöscher, Hydranten, Brandmelder und mehr. Als genormte Sicherheitszeichen sind sie Pflichtausstattung in nahezu allen Arbeitsstätten. In Deutschland müssen sie auch den Arbeitsstättenregeln (ASR A1.3) entsprechen. Im SCHNÜRLE Shop finden Sicherheitsbeauftragte, Handwerksbetriebe und Facility-Manager normkonforme Brandschutzzeichen in verschiedenen Materialien, Größen und Ausführungen, Made in Germany – direkt ab Lager und schnell lieferbar. 

Mehr über Brandschutzzeichen erfahren

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Welche Brandschutzzeichen gibt es?

Brandschutzzeichen sind der Zeichengruppe F („Fire protection") der DIN EN ISO 7010 zugeordnet und durch rotes Hintergrundfeld (ISO 3864-1) mit weißem Piktogramm klar erkennbar. Das Sortiment umfasst folgende Produktgruppen:

  • Feuerlöscher-Zeichen – weisen auf tragbare oder fahrbare Feuerlöscher hin
  • Löschschlauch und Wandhydrant – kennzeichnen Entnahmestellen für Löschwasser
  • Brandmelder – zeigen den Standort von Hand- und Druckknopfmeldern
  • Hydranten-Schilder – für Unterflur- und Überflurhydranten gemäß DIN
  • Löschdecken-Zeichen – Standortmarkierung für textile Löschdecken
  • Notruftelefon Brandschutz – kennzeichnen brandschutzspezifische Kommunikationsmittel
  • Mittel zur Brandbekämpfung (allgemein) – für Geräte ohne gesondertes Einzelzeichen

Eng verwandt mit den Brandschutzzeichen sind die Feuerwehrzeichen. Diese sind primär der DIN 4066 zugeordnet und weisen einen weißen Hintergrund, mit roter Umrandung und einen Text auf.

Unsere Individuellen Brandschutzzeichen für noch mehr Sicherheit vor Ort

Ergänzend sind für komplexe Raumsituationen individuell konfigurierbare Kombilösungen erhältlich: Das nachleuchtende Winkelschild und das Fahnenschild lassen sich u.a. mit dem gewünschten Brandschutzzeichen und einem Richtungspfeil kombinieren. Der Pfeil verkürzt im Notfall die Suchzeit – besonders in unübersichtlichen Bereichen, langen Fluren oder bei eingeschränkter Sicht durch Rauch.

Welche Brandschutzzeichen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Brandschutzzeichen sind Sicherheitszeichen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – sie sind überall dort gesetzlich gefordert, wo Mittel zur Brandbekämpfung vorhanden sind. Die technische Ausgestaltung regelt die ASR A1.3. Daraus ergeben sich folgende konkrete Pflichten: Alle Brandbekämpfungseinrichtungen müssen mit dem zugehörigen Zeichen nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet sein. Zeichen müssen dauerhaft sichtbar und ausreichend beleuchtet oder nachleuchtend ausgeführt sein. Die Schildgröße richtet sich nach dem Betrachtungsabstand: je größer der Abstand desto, größer das Mindestformat des Schildes. In unübersichtlichen Bereichen sind Richtungspfeile zur Wegweisung Pflicht. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird bei Brandschutzbegehungen, TÜV-Audits und DGUV-Prüfungen kontrolliert. Abweichende oder fehlende Kennzeichnung führt zu Beanstandungen.

Symbole im Brandschutz: Piktogramme richtig erkennen und einsetzen

Die Brandschutzsymbole der DIN EN ISO 7010 sind international einheitlich gestaltet – damit sind sie ohne Sprachkenntnisse sofort verständlich. Drei visuelle Merkmale machen sie eindeutig identifizierbar: Hintergrundfarbe Rot – ausschließlich für Brandschutzzeichen; Verwechslungsgefahr mit anderen Zeichengruppen (Grün = Rettung, Gelb = Warnung, Blau = Gebot) ist damit ausgeschlossen Weißes Piktogramm – zeigt das jeweilige Gerät oder Mittel in standardisierter Stilisierung Verbindliche Form und Proportion – Grafik, Größenverhältnisse und Farbwerte sind normativ festgelegt

Professionelle Brandschutzbeschilderung – Materialien und Ausführungen

Das geeignete Material hängt vom Einsatzort und den Umgebungsbedingungen ab:

Material  Eigenschaften  Geeignet für 
Aluminium  stabil, langlebig, UV- und witterungsbeständig  Außenbereiche, Industrie, Dauermontage 
Kunststoff (PVC/PP)  leicht, robust, wirtschaftlich  Innenräume, Lager, Werkstätten 
Folie (selbstklebend)  flexibel, direktes Aufkleben ohne Montage  Türen, Maschinen, glatte Oberflächen 
Nachleuchtend  phosphoreszierende Schicht, sichtbar bei Dunkelheit  Kellerräume, Bereiche ohne Notbeleuchtung 

Alle Ausführungen entsprechen den Anforderungen der DIN EN ISO 7010 und der ASR A1.3. Die Fertigung erfolgt in Deutschland – keine Importware.

Brandschutzschilder richtig anbringen – Ort, Höhe und Größe

Brandschutzschilder müssen so angebracht werden, dass sie im Ernstfall sofort und ohne Suche erkennbar sind. Die ASR A1.3 schreibt keine feste Montagehöhe vor – die Anforderung lautet: dauerhaft gut sichtbar. Für die Praxis gelten folgende Regeln:

Anbringungsort

Direkt am Gerät oder unmittelbar darüber – nie verdeckt durch Türen, Regale oder andere Einbauten An Entscheidungspunkten wie Kreuzungen, Ecken und Durchgängen, wenn das Gerät von dort aus nicht direkt sichtbar ist Richtungspfeile sind ausschließlich in Kombination mit dem Brandschutzzeichen zulässig – ein Richtungspfeil allein erfüllt die Kennzeichnungspflicht nicht

Montagehöhe

Die Schildmitte sollte auf ca. 2,0 m angebracht werden – das entspricht der Augenhöhe einer stehenden Person und gewährleistet in den meisten Raumsituationen freie Sichtbarkeit. In Hallen mit Hochregalen oder großen Raumhöhen ist eine höhere Montage mit entsprechend größerem Schildformat sinnvoll.

Schildgröße nach Erkennungsweite

Die erforderliche Mindestgröße richtet sich nach dem maximalen Betrachtungsabstand gemäß ASR A1.3:

Betrachtungsabstand  Mindestformat
bis 5 m 100 x 100 mm 
bis 10 m 200 x 200 mm 
bis 20 m 400 x 400 mm 
über 20 m Individuell nach Vorgaben der ASR A1.3 

Beleuchtung und Sichtbarkeit bei Dunkelheit

Steht auf dem Rettungsweg keine Sicherheitsbeleuchtung zur Verfügung, ist eine nachleuchtende Ausführung nach ASR A1.3 Pflicht. Nachleuchtende Brandschutzzeichen bleiben auch bei Stromausfall und starker Verrauchung orientierungsgebend.

Kaufberatung: Brandschutzschild – so finden Sie das passende Schild

  • Schritt 1: Welches Gerät oder welche Einrichtung soll gekennzeichnet werden? Wählen Sie das Zeichen anhand des tatsächlich vorhandenen Mittels – Feuerlöscher, Hydrant, Brandmelder usw. Mehrere Geräte an einem Standort können mit einem Kombischild oder mehreren Einzelzeichen abgedeckt werden.
  • Schritt 2: Welche Größe ist erforderlich? Die Mindestgröße richtet sich nach dem maximalen Betrachtungsabstand gemäß ASR A1.3. Faustformel: 10 m Abstand = mind. 200 × 200 mm.
  • Schritt 3: Welches Material passt zum Einsatzort? Innenbereich, trocken → Folie oder Kunststoff | Außen- oder Feuchtraum → Aluminium | Keine oder eingeschränkte Notbeleuchtung → nachleuchtende Ausführung. Bei komplexem Kennzeichnungsbedarf steht das Schnürle-Team für individuelle Planung und Beratung zur Verfügung.

Ihr Vorteil mit SCHNÜRLE – Zuverlässigkeit und Qualität, hergestellt in Deutschland

Bestellen Sie Ihre Schilder zum Brandschutz nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 direkt online bei SCHNÜRLE industries und profitieren Sie von hoher Qualität und normgerechten Ausführungen, die im Ernstfall Leben retten können. Ihre Vorteile im Überblick:

  • Über 115 Jahre Erfahrung
  • Hochwertige Materialien – langlebig und widerstandsfähig
  • Schnelle Verfügbarkeit: kurze Liefer- und Wartezeiten bei Nachbestellungen
  • Geprüfte Qualität nach geltenden Normen
  • Made in Germany seit 1908
  • Beratung, Produktion und Lieferung – alles aus einer Hand

Unser Team berät Sie gern bei der Auswahl der passenden Schilder und erstellt auf Wunsch individuelle Angebote für größere Abnahmemengen. Nutzen Sie unser Kontaktformular, oder kontaktieren Sie uns direkt (+49 203 305 13 0) für eine individuelle Kaufberatung.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Brandschutzkennzeichnung

Was bedeuten Brandschutzzeichen und wozu sind sie da?

Sie weisen auf alle Mittel und Einrichtungen zur Brandbekämpfung hin. Ihr Zweck: Im Ernstfall müssen Mitarbeitende und Einsatzkräfte Feuerlöscher, Hydranten und Brandmelder sofort und ohne Suche auffinden können.

Müssen Brandschutzzeichen beleuchtet sein?

Nicht generell, aber: Gemäß ASR A1.3 müssen Sicherheitszeichen gut erkennbar sein. In Bereichen mit unzureichender Beleuchtung sind nachleuchtende oder hinterleuchtete Ausführungen vorgeschrieben.

Wie oft müssen Brandschutzzeichen erneuert werden?

Es gibt keine zeitbasierte Erneuerungspflicht. Zeichen sind auszutauschen, wenn sie unleserlich, beschädigt oder durch einen Normwechsel überholt sind.

Dürfen selbst erstellte Schilder verwendet werden?

Nein. DIN EN ISO 7010 schreibt Grafik, Farbe und Format verbindlich vor. Abweichende oder selbst gestaltete Symbole sind nicht normkonform und werden bei Prüfungen beanstandet.

Welche Norm gilt für Brandschutzzeichen in Deutschland?

Maßgeblich für Brandschutzzeichen in Deutschland ist die DIN EN ISO 7010. Ergänzend gelten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3, die auf der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) basieren und die Anwendung der Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung konkretisieren.

Wo sind Brandschutzzeichen vorgeschrieben?

Brandschutzzeichen sind dort vorgeschrieben, wo Brandbekämpfungseinrichtungen, Rettungswege oder sicherheitsrelevante Einrichtungen gekennzeichnet werden müssen.
In Arbeitsstätten ergeben sich die Anforderungen insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A1.3.
Für öffentliche Gebäude und Sonderbauten gelten zusätzlich die jeweiligen Landesbauordnungen sowie gebäudespezifische Sonderbauvorschriften und Brandschutzkonzepte.
In der Praxis betrifft dies einen Großteil gewerblich oder öffentlich genutzter Gebäude. Welche Brandbekämpfungsmittel und Kennzeichnungen erforderlich sind, hängt unter anderem von Gebäudegröße, Nutzung, Gefährdungsbeurteilung, Brandlast und den landesrechtlichen Vorgaben ab.

Wer haftet im Ernstfall?

Für die Einhaltung der Brandschutz- und Arbeitsschutzvorschriften ist in Arbeitsstätten grundsätzlich der Arbeitgeber bzw. Betreiber verantwortlich. Verstöße können ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen (z. B. Bußgelder) sowie im Schadensfall zivilrechtliche und unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen haben, etwa bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Brandstiftung.
Gebäudeeigentümer und Betreiber können zusätzlich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) haften.
Versicherungen können ihre Leistung bei grober Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen gesetzliche bzw. vertragliche Sicherheitsvorgaben unter Umständen kürzen oder verweigern.

Nicht sicher, welches Schild passt? Unser Team hilft Ihnen bei der normgerechten Auswahl. Jetzt kostenlos und unverbindlich anrufen.