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Räume mit Gefahren wie z.B. Gas
Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten!
Explosionsgefahr, Rauchen offenes Licht und Feuer verboten, Funkenbildung vermeiden
Rauchen und der Gebrauch von Feuer ist im Umkreis von 5 m verboten!
Unbefugten ist der Eintritt verboten, Explosionsgefahr. Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten
Achtung! Unfallgefahr! Durchgang verboten!
Unbefugten Zutritt verboten Lebensgefahr!
Vorsicht! Maschinenraum. Betreten für Unbefugte verboten
Propangas. Innerhalb des Schutzzonenbereichs von 10 m ist das Rauchen und der Umgang mit offenem Licht und Feuer verboten
Flüssiggaslager, Feuer- u. Explosionsgefahr. Rauchen und Umgang mit offenem Licht oder Feuer verboten
Flüssiggas-Anlage. Feuer und Rauchen im Umkreis von 5 m vom Behälter verboten!
5m Schutz-Zone! Vorsicht Flüssiggas! Umgang mit offenem Licht Feuer und Rauchen verboten!
Feuer- und Explosionsgefahr! Rauchen und Umgang mit offenem Licht oder Feuer sowie Betreten von Unbefugten verboten
Gebrauchsansweisung für Flüssiggasanlagen mit ortsfesten Behältern
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Brandverhütungs-Vorschriften für Fabriken und gewerbliche Anlagen