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Räume mit Gefahren wie z.B. Gas
Betreten auf Grund von besonderer Gefahrenlage verboten!
Heizungsraum Rauchen und offenes Licht verboten!
Heizöllagerraum Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten!
Heizraum Unbefugten ist der Zutritt untersagt
Gebrauchsansweisung für Flüssiggasanlagen mit ortsfesten Behältern
Feuer- und Explosionsgefahr! Rauchen und Umgang mit offenem Licht oder Feuer sowie Betreten von Unbefugten verboten
Flüssiggas-Anlage. Feuer und Rauchen im Umkreis von 5 m vom Behälter verboten!
Propangas. Innerhalb des Schutzzonenbereichs von 10 m ist das Rauchen und der Umgang mit offenem Licht und Feuer verboten
Vorsicht! Maschinenraum. Betreten für Unbefugte verboten
Explosionsgefahr, Rauchen offenes Licht und Feuer verboten, Funkenbildung vermeiden
Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten!