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Beschilderung von Baustellen
Der Aufenthalt im Schwenkbereich des Baggers ist verboten! Lebensgefahr!
Baustellensicherheitsschild gem. §3 Baustellenverordnung mit Notruftafel zur Selbstbeschriftung.
Fußgänger bitte andere Straßenseite benutzen
Unbefugten ist das Betreten der Baustelle strengstens untersagt
Unbefugten ist das Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder
Aufenthalt unter schwebender Last verboten!
Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder