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Vorfahrt gewähren!

Das Schild Vorfahrt gewähren! (VZ 205) regelt die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen auf Betriebsgelände, Parkplatz & Tiefgaragen.

  • Normgerecht: Verkehrszeichen 205 nach StVO + RAL-Gütezeichen
  • Robust und langlebig: 2 mm Alu, reflektierend, für Innen- und Außeneinsatz
  • Passende Reflexklasse: Standard-Reflexfolie (RA1) für innerorts, Hochreflexfolie (RA2) für Autobahn und Landstraße

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Technische Daten

Eigenschaften Lieferbar in unterschiedlichen Größen und Materialien
Material Aluminium 2 mm reflektierend mit RAL-Gütezeichen
Norm StVO

Produktbeschreibung

Das Schild „Vorfahrt gewähren!“ (Verkehrszeichen VZ 205) ist ein auf der Spitze stehendes Dreieck mit rotem Rand und verpflichtet dazu, dem bevorrechtigten Querverkehr Vorfahrt zu gewähren. Auf Betriebsgeländen, Firmenparkplätzen und in Tiefgaragen sorgt es für klare Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen und Einmündungen. Gefertigt aus 2 mm Aluminium mit reflektierender Folie und RAL-Gütezeichen, ist es für den dauerhaften Innen- und Außeneinsatz ausgelegt.

Bedeutung nach StVO

  • Wartepflicht: Dem kreuzenden und bevorrechtigten Verkehr ist Vorfahrt zu gewähren
  • Geschwindigkeit rechtzeitig verringern und bremsbereit sein, notfalls anhalten
  • Anders als beim Stoppschild (VZ 206) ist kein zwingender vollständiger Halt vorgeschrieben, wenn die Lage frei und einsehbar ist
  • Das Schild darf nicht verdeckt werden, damit es auch für nachfolgende Fahrzeuge rechtzeitig sichtbar bleibt

Varianten zur Auswahl

Das Material ist bei allen Varianten identisch: Aluminium 2 mm, reflektierend, mit RAL-Gütezeichen. Der Unterschied liegt in der Reflexfolie und der Steglänge.

  • Standard-Reflexfolie (RA1) – für den Einsatz im Stadtverkehr und innerorts bei üblichen Lichtverhältnissen
  • Hochreflexfolie (RA2) – für Autobahnen, Landstraßen und Bereiche mit höheren Geschwindigkeiten oder schwierigen Sichtverhältnissen
  • Steglänge 63 cm – kompakte Standardgröße für Betriebsgelände, Parkplätze und innerbetriebliche Wege
  • Steglänge 90 cm – für größere Entfernungen und maximale Fernwirkung

Anwendungsbereiche

  • Werks- und Betriebsgelände, Firmenparkplätze und Zufahrten
  • Tiefgaragen, Parkhäuser und Stellplatzanlagen
  • Kreuzungen und Einmündungen mit Wartepflicht auf dem Gelände
  • Innen- und Außeneinsatz (Hochreflexfolie besonders für gute Fernwirkung)

Montagehinweise

  • Schild rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung und gut sichtbar anbringen
  • Befestigung an einem Rohrpfosten mit passenden Rohrschellen, alternativ an Wand oder vorhandener Konstruktion
  • Montagehöhe so wählen, dass das Schild aus Fahrersicht frei und unverdeckt erkennbar ist
  • Bei Bedarf die Vorfahrtsregelung mit weiteren Schildern oder Bodenmarkierungen ergänzen

Häufige Fragen zum Vorfahrt-gewähren-Schild (VZ 205)

  • Was bedeutet das Schild „Vorfahrt gewähren!“? Es begründet eine Wartepflicht. Sie müssen dem kreuzenden Verkehr Vorfahrt gewähren, die Geschwindigkeit anpassen und notfalls anhalten.
  • Was ist der Unterschied zwischen VZ 205 und VZ 206? Bei VZ 205 „Vorfahrt gewähren“ genügt es, bremsbereit zu sein und bei Bedarf zu halten. VZ 206 „Halt! Vorfahrt gewähren“ verlangt in jedem Fall einen vollständigen Stopp.
  • Muss ich am Vorfahrt-gewähren-Schild immer anhalten? Nein. Ist die Kreuzung frei einsehbar und ohne Querverkehr, dürfen Sie mit angepasster Geschwindigkeit weiterfahren. Ein Halt ist nur nötig, um Vorfahrt zu gewähren.
  • Darf ich das Schild auf Betriebs- oder Privatgelände aufstellen? Ja. Auf nicht öffentlichem Gelände können Sie das Schild frei zur Verkehrssicherung einsetzen. Auf öffentlichen Straßen ist eine Anordnung der zuständigen Behörde erforderlich.
  • Welche Reflexfolie und Größe soll ich wählen? Standard-Reflexfolie (RA1) reicht innerorts, Hochreflexfolie (RA2) empfiehlt sich bei höheren Geschwindigkeiten und großen Entfernungen. Steglänge 63 cm ist kompakt, 90 cm bietet mehr Fernwirkung.