Das Schild Vorfahrt gewähren! (VZ 205) regelt die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen auf Betriebsgelände, Parkplatz & Tiefgaragen.
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Lieferdatum
| Eigenschaften | Lieferbar in unterschiedlichen Größen und Materialien |
| Material | Aluminium 2 mm reflektierend mit RAL-Gütezeichen |
| Norm | StVO |
Das Schild „Vorfahrt gewähren!“ (Verkehrszeichen VZ 205) ist ein auf der Spitze stehendes Dreieck mit rotem Rand und verpflichtet dazu, dem bevorrechtigten Querverkehr Vorfahrt zu gewähren. Auf Betriebsgeländen, Firmenparkplätzen und in Tiefgaragen sorgt es für klare Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen und Einmündungen. Gefertigt aus 2 mm Aluminium mit reflektierender Folie und RAL-Gütezeichen, ist es für den dauerhaften Innen- und Außeneinsatz ausgelegt.
Das Material ist bei allen Varianten identisch: Aluminium 2 mm, reflektierend, mit RAL-Gütezeichen. Der Unterschied liegt in der Reflexfolie und der Steglänge.