Verbotszeichen

Normgerecht nach nach ASR A1.3 & DIN EN ISO 7010

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Verbotszeichen nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 signalisieren eindeutig, was in einem bestimmten Bereich verboten ist: runder weißer Grund, Rand und Querbalken in Rot, schwarzes Symbol. Wählen Sie zwischen Verbotsschildern mit einem Piktogramm und Kombischildern mit Text – wahlweise aus geprägtem Aluminium, Kunststoff oder selbstklebender Folie, in verschiedenen Größen und gefertigt in Deutschland.

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Was bedeuten Verbotszeichen?

Ein Verbotszeichen untersagt ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann – so definiert es die ASR A1.3. Die Bedeutung von Verbotsschildern erschließt sich sofort, weil ihre Gestaltung immer gleich ist: ein runder weißer Grund mit rotem Rand und rotem Diagonalbalken, darauf ein schwarzes Symbol für die verbotene Handlung. Das Symbol zeigt konkret, worum es geht: zum Beispiel eine Zigarette in Bereichen mit Rauchverbot. Wer ein Verbotsschild sieht, weiß ohne Text und ohne Sprachkenntnisse, was an dieser Stelle nicht erlaubt ist.

Verbotszeichen: unterschiedliche Bedeutung und Einsatzbereiche

Jedes Verbotszeichen hat eine eindeutige Bedeutung und einen typischen Einsatzort. Bei SCHNÜRLE finden Sie Verbotszeichen für folgende Einsatzbereiche:

Lager, Verkehrswege und Flurförderzeuge

  • „Für Flurförderzeuge verboten“ (P006)
  • „Für Fußgänger verboten“ (P004)
  • „Mitfahren auf Gabelstapler verboten“
  • „Abstellen oder Lagern verboten“ (P023)

Maschinen, Anlagen und Instandhaltung

  • „Schalten verboten“ (P031)
  • „Hineinfassen verboten“ (P015)
  • „Berühren verboten“ (P010)
  • „Benutzen von Handschuhen verboten“ (P028)

Brandschutz und Zündquellen

  • „Rauchen verboten“ (P002)
  • „Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten“ (P003)
  • „Mit Wasser löschen verboten“ (P011)

Gebäudetechnik und Facility Management

Zutrittsverbote und gesperrte Bereiche

  • Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ (D-P006)
  • „Betreten der Fläche verboten“ (P024)
  • „Betreten verboten – Durchsturzgefahr“
  • „Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren“ (P007)
  • „Mitführen von Metallteilen oder Uhren verboten“ (P008)
  • „Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall“ (P014)

Allgemeine Verhaltensregeln

Sie sind unsicher, welches Verbotszeichen zu Ihrem Einsatz passt? Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Symbol, Material und Größe. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Telefon +49 203 305 13-0, E-Mail info@schnuerle.de oder über unser Kontaktformular.

Vorteile von Verbotsschildern: klare Regeln ohne viele Worte

Ein gut platziertes Verbotsschild wirkt, bevor etwas passiert. Es ersetzt keine Unterweisung, sorgt aber dafür, dass eine Regel genau dort präsent ist, wo sie gilt. Für Verantwortliche in Instandhaltung, Logistik und Facility Management heißt das:

  • Sofort verständlich – auch ohne Sprachkenntnisse: International einheitliche Symbole funktionieren für Stammbelegschaft, Leiharbeitskräfte, Fremdfirmen und Besucher gleichermaßen.
  • Unfälle vermeiden statt aufarbeiten: Ein Zeichen wie „Hineinfassen verboten“ greift genau an der Stelle, an der Fehlverhalten gefährlich wird.
  • Anlagen und Abläufe schützen: „Schalten verboten – Es wird gearbeitet“ verhindert während Wartungsarbeiten Fehlbedienungen und ungeplante Stillstände.
  • Nachweis gegenüber Prüfern: Eine Kennzeichnung nach ASR A1.3 zeigt Berufsgenossenschaft, Behörde und Auditor, dass Gefährdungen erkannt und Schutzmaßnahmen umgesetzt sind.
  • Weniger Rückfragen im Alltag: Wo das Verbot sichtbar ist, muss es nicht ständig wiederholt werden. Das entlastet Führungskräfte und Sicherheitsfachkräfte.

Verbotszeichen nach DIN und Norm: Diese Vorschriften gelten

Für Verbotszeichen im Betrieb greifen mehrere Regelwerke ineinander. Die Übersicht zeigt, wofür jedes steht und was es für Ihre Kennzeichnung bedeutet.

Regelwerk Was es regelt Was das für Ihren Betrieb heißt
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Gesetzliche Pflicht zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Kennzeichnen, wenn sich Gefährdungen nicht technisch oder organisatorisch ausreichend begrenzen lassen
ASR A1.3 Konkretisiert die ArbStättV: zulässige Zeichen, Gestaltung, Größe, Anbringung Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die ArbStättV zu erfüllen – der Maßstab bei Begehungen und Audits
DIN EN ISO 7010 International registrierte Sicherheitszeichen, Verbotszeichen mit Kennung P (z. B. P002 Verbotsschild „Rauchen verboten“) Erste Wahl für neue Kennzeichnung. Die ASR A1.3 führt in ihrem Anhang 1 eine Auswahl dieser Zeichen auf; darüber hinaus können Sie weitere Verbotszeichen aus der DIN EN ISO 7010 verwenden.
DIN 4844-2 Nationale Ergänzungszeichen mit Kennung D-P (z. B. D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) Für Verbote, für die es kein ISO-7010-Zeichen gibt
BGV A8 Frühere Unfallverhütungsvorschrift zur Sicherheitskennzeichnung Zurückgezogen, ihre Inhalte sind in der ASR A1.3 aufgegangen

Die meisten Verbotszeichen in unserem Shop tragen ihre Kennung im Namen. So finden Sie das richtige Zeichen schnell und können es in Ihrer Dokumentation eindeutig zuordnen.

Verbotsschilder aus Aluminium, Kunststoff oder Folie

Die meisten Verbotsschilder erhalten Sie in drei Materialien. Welches Material für Sie das passende ist, hängt vom Einsatzbereich und von der Montage ab.

Material Geeignet für Ihr Vorteil
Geprägtes Aluminium Außenbereiche, Hallen, Zufahrten, raue Industrieumgebung Symbol und Rand sind erhaben geprägt und bleiben erkennbar, auch wenn Witterung und Schmutz die Farbe über Jahre verblassen lassen
Kunststoff, bedruckt Innenbereiche, Türen, Wände, Verwaltung Leicht, robust und wirtschaftlich für die flächendeckende Kennzeichnung
PVC-Folie, selbstklebend Maschinen, Schaltschränke, Geräte, glatte Flächen Schnell aufgeklebt, auch in kleinen Größen ab 20 mm im praktischen Bogen

Verbotsschilder richtig anbringen – damit beim Audit alles passt

Damit ein Verbotsschild wirkt und einer Prüfung standhält, kommt es auf die Reihenfolge an. Bewährt haben sich diese fünf Schritte:

  1. Gefährdungsbeurteilung auswerten: Klären Sie, wo Gefährdungen bestehen, die sich technisch oder organisatorisch nicht ausreichend beseitigen lassen. Genau dort ist ein Verbotszeichen die richtige Maßnahme.
  2. Passendes Symbol auswählen: Wählen Sie das Symbol für das Verhalten, das Sie unterbinden möchten – vorrangig nach DIN EN ISO 7010. Fehlt ein passendes Symbol, helfen Zeichen nach DIN 4844-2 oder ein Kombischild mit erklärendem Zusatztext.
  3. Größe nach Abstand bestimmen: Je weiter entfernt ein Schild noch erkannt werden muss, desto größer muss es sein. Die ASR A1.3 legt dafür in Tabelle 3 Vorzugsgrößen abhängig von der Erkennungsweite fest. Für Verbotszeichen heißt das: pro Meter Abstand rund 25 mm Durchmesser. Die passende Größe zeigt die Tabelle unten.
  4. Position festlegen: Bringen Sie das Schild am Zugang zum Bereich an, also dort, wo die Entscheidung fällt, nicht erst mittendrin. Es muss in geeigneter Höhe gut sichtbar, ausreichend beleuchtet und nicht durch Regale, Türen oder Maschinen verdeckt sein. Bringen Sie nicht zu viele Zeichen an einer Stelle an.
  5. Je nach Material befestigen: Wie Sie das Schild befestigen, hängt vom Material ab.
    • Aluminium: verschrauben oder nieten – an Wand, Tor oder Zaun oder mit Schellen am Pfosten. Im Außenbereich rostfreie Schrauben verwenden. Auf Wunsch liefern wir die Schilder mit Montagelöchern, Hinweis bei der Bestellung genügt.
    • Kunststoff: verschrauben oder mit Montageklebeband auf glatten, tragfähigen Flächen befestigen. Schrauben nicht zu fest anziehen, damit das Material nicht reißt.
    • Folie: Untergrund vorher reinigen, er muss trocken, staub- und fettfrei sein. Folie von der Mitte nach außen blasenfrei andrücken und nicht bei Kälte verkleben.

Nach der Montage: Beschäftigte unterweisen, Standorte dokumentieren, Schilder regelmäßig prüfen.

Welche Größe für welchen Abstand?

Erkennbar bis Durchmesser Typischer Einsatzort
0,8 m 20 mm Direkt an Schaltern und Bedienelementen
2 m 50 mm Geräte, Schaltschränke, Maschinenverkleidungen
4 m 100 mm Türen, Maschinen, Technikräume
8 m 200 mm Flure, Werkstätten, Lagergassen
12 m 300 mm Hallen, Zufahrten
16 m 400 mm Große Hallen und Außenbereiche

Die Werte gelten bei normaler Raum- oder Tagesbeleuchtung. Für schlechte beleuchteted Abschnitte wie Flure, Treppenhäuser sowie Bereiche, die bei einem Stromausfall dunkel werden, gibt es Rettungs- und Brandschutzzeichen auch in langnachleuchtender Ausführung. Sie finden sie bei unseren nachleuchtenden Sicherheitszeichen.

Unsere Qualität und Kompetenz bei Verbotszeichen

Seit 1908 kennzeichnet SCHNÜRLE Betriebe, Anlagen und Gebäude. Als Familienunternehmen aus Duisburg verbinden wir über ein Jahrhundert Erfahrung mit moderner Fertigung. Das bedeutet für Sie:

  • Gefertigt in Deutschland: Unsere Verbotszeichen entstehen in eigener Fertigung, mit Sieb- und Digitaldruck, Präge- und Stanzpressen und eigenem Werkzeugbau.
  • Geprägt statt nur gedruckt: Aluminiumschilder mit erhabenem Symbol und Rand bleiben dauerhaft erkennbar.
  • Geprüfte Qualität: Unser Qualitätsmanagement ist nach ISO 9001 TÜV-zertifiziert.
  • Fachkompetenz in der Sicherheitskennzeichnung: SCHNÜRLE ist Gründungsmitglied der Fachgemeinschaft Sicherheitskennzeichnung (FGSK).
  • Alles aus einer Quelle: Verbots-, Gebots-, Warn-, Rettungs- und Brandschutzzeichen, Flucht- und Rettungspläne, GHS-Kennzeichnung, Prüfplaketten und Bodenmarkierungen – eine Bezugsquelle statt vieler Lieferanten.
  • Individuelle Lösungen: Eigener Text, Sondergröße oder größere Stückzahl? Wir beraten Sie zu Material und Ausführung und fertigen nach Ihren Vorgaben, auf Wunsch inklusive Montage.

Sprechen Sie uns an: Telefon +49 203 305 13-0, E-Mail info@schnuerle.de oder über unser Kontaktformular.

Häufige Fragen zu Verbotszeichen

Sind Verbotsschilder im Betrieb Pflicht?

Ja, wenn die Gefährdungsbeurteilung es erfordert. Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber eine Sicherheitskennzeichnung einsetzen, wenn sich Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermeiden oder ausreichend begrenzen lassen. Wie die Kennzeichnung aussehen muss, regelt die ASR A1.3.

Was ist der Unterschied zwischen Verbots-, Gebots- und Warnzeichen?

Verbotszeichen untersagen ein Verhalten und sind rund, rot umrandet und durchgestrichen. Gebotszeichen schreiben ein Verhalten vor, etwa das Tragen von Gehörschutz, und sind rund und blau. Warnzeichen weisen auf eine Gefahr hin und sind dreieckig, gelb mit schwarzem Rand.

Müssen alte Verbotsschilder nach BGV A8 ausgetauscht werden?

Nicht zwingend, aber nur mit Dokumentation. Eine feste Austauschfrist gibt es nicht. Ältere Zeichen dürfen in bestehenden Arbeitsstätten hängen bleiben, wenn der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung festhält, dass sie gleich gut schützen. Spätestens bei Beschädigung, Umbau oder Neuanschaffung sollten Sie auf Zeichen nach DIN EN ISO 7010 umstellen. Mischen Sie alte und neue Zeichen nicht im selben Bereich. Wer komplett umstellt, ist bei der nächsten Begehung auf der sicheren Seite.

Wie lange halten Verbotsschilder im Außenbereich?

Das hängt vor allem vom Material ab. Für draußen empfehlen wir Aluminium: Das erhaben geprägte Symbol bleibt erkennbar, auch wenn Sonne und Witterung die Farbe nach Jahren ausbleichen. Prüfen Sie Schilder im Freien trotzdem regelmäßig und tauschen Sie beschädigte Exemplare aus.

Kann ich Verbotsschilder mit eigenem Text oder in Sondergröße bestellen?

Ja. Viele Verbotszeichen gibt es bereits als Kombischild mit Zusatztext. Darüber hinaus fertigen wir Schilder mit individuellem Text, in Sondergrößen und in größeren Stückzahlen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie zu Material und Ausführung.