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Verbotsschild Durchgang verboten

Schild „Durchgang für Unbefugte verboten!" aus geprägtem Aluminium im Format 20 × 30 cm. Sperrt Durchgänge, Passagen und Verbindungswege für alle, die dort nichts zu suchen haben – ohne den Weg für befugte Personen infrage zu stellen. Witterungsbeständig für innen und außen, Fertigung im eigenen Werk in Duisburg.

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Technische Daten

Eigenschaften Lieferbar in unterschiedlichen Größen

Produktbeschreibung

Das Schild „Durchgang für Unbefugte verboten!" kennzeichnet Durchgänge, Passagen und Verbindungswege, die nur befugten Personen offenstehen. Der Zusatz „für Unbefugte" macht dabei den entscheidenden Unterschied: Anders als ein pauschales Durchgangsverbot sperrt dieses Schild den Weg nicht für alle, sondern grenzt Berechtigte von Nichtberechtigten ab. Mitarbeitende, Lieferanten und Servicekräfte dürfen passieren, betriebsfremde Personen nicht.

Genau diese Formulierung ist im betrieblichen Alltag oft die praktikablere: Ein Durchgang, der für die eigene Belegschaft täglich gebraucht wird, lässt sich nicht generell sperren – wohl aber für alle übrigen. Das Schild schafft diese Unterscheidung, ohne dass es zusätzlicher Erklärungen bedarf.

Das Format 20 × 30 cm ist auf typische Durchgangssituationen abgestimmt: groß genug, um an Tür, Tor oder Wandpfeiler auf Anhieb gelesen zu werden, kompakt genug für schmale Türblätter und Zargen.

Ausführung

  • Aluminium geprägt – die Schrift ist erhaben in das Material geprägt und nicht nur aufgedruckt. Dadurch bleibt sie auch dann lesbar, wenn eine bedruckte Oberfläche längst verblasst oder abgerieben wäre.
  • Witterungsbeständig – Aluminium rostet nicht und ist unempfindlich gegen Feuchtigkeit, Frost und UV-Strahlung. Das Schild eignet sich damit gleichermaßen für Innenräume und den dauerhaften Außeneinsatz.
  • Format 20 × 30 cm – gute Erkennbarkeit auf kurze und mittlere Distanz.

Anwendungsbereiche

  • Durchgänge zwischen Produktions-, Lager- und Verwaltungsbereichen
  • Hallendurchfahrten, Torpassagen und Verbindungsgänge
  • Treppenhäuser, Kellerabgänge und Nebeneingänge in Wohn- und Geschäftshäusern
  • Hinterhöfe, Durchfahrten und Wegeverbindungen zwischen Grundstücken
  • Technik- und Betriebsbereiche mit eingeschränktem Personenkreis
  • Baustellen und Bereiche mit temporär beschränktem Zugang

Montagehinweise

  • Schild in Augenhöhe unmittelbar am Durchgang anbringen, sichtbar aus der Richtung, aus der Personen kommen
  • Bei Durchgängen mit zwei Zugangsrichtungen beide Seiten kennzeichnen
  • Befestigung an Wand, Tür, Torpfeiler oder Zarge
  • Ausreichend Abstand zu Türgriffen und Beschlägen einhalten, damit das Schild nicht verdeckt wird
  • Format 20 × 30 cm für gute Erkennbarkeit auf kurze und mittlere Distanz

Sie benötigen Stanzlöcher zur Befestigung? Wir fertigen unsere Schilder im eigenen Werk in Duisburg und stanzen die Löcher auf Wunsch passend für Sie. Geben Sie Ihren Wunsch einfach als Nachricht zur Bestellung an.