Schild „Durchgang für Unbefugte verboten!" aus geprägtem Aluminium im Format 20 × 30 cm. Sperrt Durchgänge, Passagen und Verbindungswege für alle, die dort nichts zu suchen haben – ohne den Weg für befugte Personen infrage zu stellen. Witterungsbeständig für innen und außen, Fertigung im eigenen Werk in Duisburg.
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Das Schild „Durchgang für Unbefugte verboten!" kennzeichnet Durchgänge, Passagen und Verbindungswege, die nur befugten Personen offenstehen. Der Zusatz „für Unbefugte" macht dabei den entscheidenden Unterschied: Anders als ein pauschales Durchgangsverbot sperrt dieses Schild den Weg nicht für alle, sondern grenzt Berechtigte von Nichtberechtigten ab. Mitarbeitende, Lieferanten und Servicekräfte dürfen passieren, betriebsfremde Personen nicht.
Genau diese Formulierung ist im betrieblichen Alltag oft die praktikablere: Ein Durchgang, der für die eigene Belegschaft täglich gebraucht wird, lässt sich nicht generell sperren – wohl aber für alle übrigen. Das Schild schafft diese Unterscheidung, ohne dass es zusätzlicher Erklärungen bedarf.
Das Format 20 × 30 cm ist auf typische Durchgangssituationen abgestimmt: groß genug, um an Tür, Tor oder Wandpfeiler auf Anhieb gelesen zu werden, kompakt genug für schmale Türblätter und Zargen.
Sie benötigen Stanzlöcher zur Befestigung? Wir fertigen unsere Schilder im eigenen Werk in Duisburg und stanzen die Löcher auf Wunsch passend für Sie. Geben Sie Ihren Wunsch einfach als Nachricht zur Bestellung an.