Kraftwagenanlage, offenes Licht und Feuer polizeilich verboten Vergrößern

Verbotsschild – "Kraftwagenanlage, offenes Licht und Feuer polizeilich verboten"

Hinweisschild „Kraftwagenanlage, offenes Licht und Feuer polizeilich verboten“ zur gut sichtbaren Kennzeichnung von Garagen, Werkstätten, Fahrzeughallen und KFZ-Bereichen. Erhältlich als geprägtes Aluminiumschild oder als selbstklebende PVC-Folie im Format 25 × 35 cm.

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Technische Daten

Höhe 25 cm
Breite 35 cm

Produktbeschreibung

Das Hinweisschild „Kraftwagenanlage, offenes Licht und Feuer polizeilich verboten“ kennzeichnet Bereiche, in denen offenes Licht, Feuer und Rauchen aufgrund der Brand- und Explosionsgefahr durch Kraftstoffdämpfe untersagt sind. Die klare, gut lesbare Aussage im Format 25 x 35 cm sorgt für eindeutige Orientierung und unterstützt den betrieblichen Brandschutz.

Varianten zur Auswahl:

  • Aluminium geprägt – formstabil, langlebig und witterungsbeständig, ideal für die Befestigung an Wand oder Pfosten
  • PVC-Folie selbstklebend – haftet direkt auf glatten, sauberen Untergründen wie Tor, Tür oder Wand, Montage ohne Bohren

Anwendungsbereiche

  • Garagen, Tiefgaragen und Fahrzeughallen
  • Kfz-Werkstätten und Kfz-Betriebe
  • Stellplätze und Bereiche mit Fahrzeug- oder Kraftstofflagerung
  • Innen- und Außeneinsatz (Aluminium-Variante besonders witterungsbeständig)

Montagehinweise

  • Schild gut sichtbar in Augenhöhe am Zugang oder im gekennzeichneten Bereich anbringen
  • Aluminium geprägt: Befestigung an Wand oder Pfosten
  • PVC-Folie selbstklebend: Untergrund vor dem Aufkleben reinigen, entfetten und trocknen
  • Format 25 x 35 cm für gute Erkennbarkeit auch aus mittlerer Entfernung