Hinweisschild „Kraftwagenanlage, offenes Licht und Feuer polizeilich verboten“ zur gut sichtbaren Kennzeichnung von Garagen, Werkstätten, Fahrzeughallen und KFZ-Bereichen. Erhältlich als geprägtes Aluminiumschild oder als selbstklebende PVC-Folie im Format 25 × 35 cm.
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Lieferdatum
| Höhe | 25 cm |
| Breite | 35 cm |
Das Hinweisschild „Kraftwagenanlage, offenes Licht und Feuer polizeilich verboten“ kennzeichnet Bereiche, in denen offenes Licht, Feuer und Rauchen aufgrund der Brand- und Explosionsgefahr durch Kraftstoffdämpfe untersagt sind. Die klare, gut lesbare Aussage im Format 25 x 35 cm sorgt für eindeutige Orientierung und unterstützt den betrieblichen Brandschutz.