Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt Vergrößern

Hinweisschild "Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt"

Hinweisschild „Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" zur rechtssicheren Kennzeichnung von Privatparkplätzen. Wirksame Abschreckung gegen unberechtigtes Parken und wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung von Abschleppmaßnahmen auf privatem Grund. Erhältlich in Aluminium und Kunststoff, in den Größen 25 x 40 cm und 45 x 79 cm.

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Technische Daten

Eigenschaften Lieferbar in unterschiedlichen Größen

Produktbeschreibung

Das Hinweisschild „Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" macht Fahrzeugführer unmissverständlich darauf aufmerksam, dass unberechtigtes Parken auf dem gekennzeichneten Grundstück nicht geduldet wird und ein kostenpflichtiges Abschleppen zur Folge haben kann. Eine gut sichtbare Kennzeichnung ist häufig Voraussetzung dafür, dass Grundstückseigentümer ihr Hausrecht im Falle eines Falles auch tatsächlich durchsetzen können.

Einsatzbereiche

  • Privatparkplätze und Kundenparkplätze
  • Firmengelände und Werksparkplätze
  • Wohn- und Gewerbeanlagen
  • Stellplätze mit eingeschränkter Nutzungsberechtigung

Varianten zur Auswahl

Das Schild ist in zwei Materialausführungen erhältlich: als robuste Aluminiumvariante für eine besonders langlebige und witterungsbeständige Kennzeichnung sowie als kostengünstigere Kunststoffvariante für den Einsatz in überdachten oder geschützten Bereichen. Zusätzlich stehen zwei Größen zur Auswahl – 25 x 40 cm für kleinere Stellplätze und Einfahrten sowie 45 x 79 cm für eine besonders auffällige Kennzeichnung großflächiger Grundstücke und Firmengelände.

Vorschriften / Normen

Das Schild dient der eindeutigen Kennzeichnung privater Parkflächen und unterstützt die rechtliche Durchsetzbarkeit des Hausrechts. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung; bitte prüfen Sie im Einzelfall, welche Anforderungen für eine rechtssichere Beschilderung Ihres Grundstücks gelten.

Montage

Das Schild sollte gut sichtbar an den Zufahrten und Einfahrten des Grundstücks angebracht werden, sodass es von einfahrenden Fahrzeugen bereits vor dem Abstellen wahrgenommen werden kann.