Hinweisschild „Einfahrt freihalten!" erhältlich in Aluminium geprägt oder Kunststoff bedruckt, in den Größen 15 x 25 cm und 17 x 35 cm. Weist auf die Freihaltung von Einfahrten hin und eignet sich für Betriebsgelände, Garagen und Grundstücke.
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Das Hinweisschild „Einfahrt freihalten!" macht deutlich, dass die gekennzeichnete Einfahrt jederzeit frei zugänglich bleiben muss und nicht zugestellt oder zugeparkt werden darf. Je nach Einsatzort steht das Schild in Aluminium oder Kunststoff zur Verfügung.
Das Schild ist in zwei Materialausführungen erhältlich: als robuste Aluminiumvariante (geprägt) für eine besonders langlebige und witterungsbeständige Kennzeichnung sowie als Kunststoffvariante (bedruckt) für den Einsatz in überdachten oder geschützten Bereichen. Zusätzlich stehen zwei Größen zur Auswahl – 15 x 25 cm für kleinere Einfahrten sowie 17 x 35 cm für eine besonders auffällige Kennzeichnung größerer Zufahrten.
Das Schild dient als Hinweisschild zur Freihaltung von Einfahrten auf privatem oder betrieblichem Gelände und ersetzt keine amtliche Verkehrsbeschilderung. Bitte prüfen Sie bei Bedarf, ob für Ihr Gelände zusätzliche verkehrsrechtliche Vorgaben gelten.
Das Schild eignet sich für die feste Montage an Wänden, Toren oder Pfosten im Bereich der Einfahrt.