Warn- und Verbotsschild für Kraftwagenanlagen, Garagen und KFZ-Bereiche mit den Hinweisen „Feuer und Rauchen polizeilich verboten“ sowie „Vorsicht beim Laufenlassen der Motoren, Vergiftungsgefahr!“. Erhältlich als geprägtes Aluminiumschild oder bedrucktes Kunststoffschild im Format 25 x 35 cm.
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| Höhe | 25 cm |
| Breite | 35 cm |
Das Warnschild „Kraftwagenanlage, Feuer und Rauchen polizeilich verboten, Vorsicht beim Laufenlassen der Motoren, Vergiftungsgefahr!“ kombiniert mehrere wichtige Sicherheits- und Verhaltenshinweise für Garagen, Fahrzeughallen, Werkstätten und betriebliche KFZ-Bereiche.
Das Schild weist deutlich auf das Verbot von Feuer und Rauchen hin und warnt zugleich vor Vergiftungsgefahr beim Laufenlassen von Motoren. Damit eignet es sich besonders für Bereiche, in denen Fahrzeuge bewegt, abgestellt, geprüft oder kurzfristig betrieben werden.
Im Unterschied zu Varianten mit zusätzlicher Aufforderung zum Öffnen von Toren konzentriert sich dieses Schild auf die Kennzeichnung der Kraftwagenanlage, das Feuer- und Rauchverbot sowie den Warnhinweis zur Vergiftungsgefahr. Es ist dadurch eine passende Lösung für Bereiche, in denen diese Hinweise kompakt und gut sichtbar zusammengeführt werden sollen.
Das Schild dient als kombiniertes Warn- und Verbotsschild zur Kennzeichnung von Sicherheits- und Verhaltenshinweisen in Kraftwagenanlagen, Garagen und KFZ-Bereichen. Es unterstützt die gut sichtbare Kommunikation von Rauch- und Feuerverboten sowie von Warnhinweisen zur Vergiftungsgefahr durch laufende Motoren. Bitte prüfen Sie bei sicherheitsrelevanten Anwendungen, ob für Ihren konkreten Einsatzbereich zusätzliche betriebliche, behördliche oder baurechtliche Vorgaben gelten.
Die Montage richtet sich nach der gewählten Materialausführung und dem jeweiligen Untergrund. Aluminium- und Kunststoffschilder können je nach Einsatzort beispielsweise geschraubt, geklebt oder mit einer passenden Befestigungslösung angebracht werden. Für eine gute Wahrnehmbarkeit sollte das Schild an gut sichtbaren Stellen montiert werden, zum Beispiel an Einfahrten, Toren, Wänden, Zugängen oder in unmittelbarer Nähe von Fahrzeugabstellflächen.