Warn- und Verbotsschild für Garagen, Fahrzeughallen und KFZ-Bereiche mit den Hinweisen „Feuer u. Rauchen polizeilich verboten“, „Vorsicht beim Laufenlassen der Motoren“, „Tore öffnen!“ und „Vergiftungsgefahr!“. Robuste Ausführung als geprägtes Aluminiumschild im Format 25 x 35 cm.
6 Artikel Artikel
Auf Lager
Achtung: Letzte verfügbare Teile!
Lieferdatum
| Höhe | 25 cm |
| Breite | 35 cm |
Das Schild „Feuer u. Rauchen polizeilich verboten, Vorsicht beim Laufenlassen der Motoren, Tore öffnen! Vergiftungsgefahr!“ fasst mehrere wichtige Sicherheits- und Verhaltenshinweise für Garagen, Werkstätten, Fahrzeughallen und KFZ-Bereiche auf einem Schild zusammen.
Es weist zum einen auf das Verbot von Feuer und Rauchen hin und warnt gleichzeitig vor Vergiftungsgefahr beim Laufenlassen von Motoren. Der zusätzliche Hinweis „Tore öffnen!“ macht diese Ausführung besonders geeignet für Bereiche, in denen beim Betrieb von Fahrzeugen auf ausreichende Belüftung geachtet werden muss.
Durch das Format 25 x 35 cm ist das Schild gut sichtbar und eignet sich für die dauerhafte Kennzeichnung an Wänden, Toren, Einfahrten, Werkstattbereichen oder anderen geeigneten Stellen im KFZ-Umfeld. Die geprägte Aluminiumausführung sorgt für eine stabile und langlebige Beschilderung.
Das Schild dient als kombiniertes Warn- und Verbotsschild zur Kennzeichnung von Sicherheits- und Verhaltenshinweisen in KFZ- und Garagenbereichen. Es unterstützt die deutliche Kommunikation von Rauch- und Feuerverboten sowie von Warnhinweisen zur Vergiftungsgefahr durch laufende Motoren. Bitte prüfen Sie bei sicherheitsrelevanten Anwendungen, ob für Ihren konkreten Einsatzbereich zusätzliche betriebliche, behördliche oder baurechtliche Vorgaben gelten.
Das geprägte Aluminiumschild eignet sich für eine dauerhafte Montage auf geeigneten Untergründen. Je nach Einsatzort und Untergrund kann das Schild beispielsweise geschraubt, geklebt oder mit einer passenden Befestigungslösung angebracht werden. Für eine gute Sichtbarkeit sollte die Montage an gut wahrnehmbaren Stellen erfolgen, zum Beispiel im Bereich von Toren, Zufahrten, Werkstattzugängen oder Fahrzeugabstellflächen.