Gebotsschild: Gehörschutz, Augenschutz und Kopfschutz benutzen
ASR A1.3, DIN EN ISO 7010
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| Durchmesser | 40 cm |
| Material | Aluminium geprägt |
| Norm | ASR A1.3, DIN EN ISO 7010 |
Das Gebotsschild "Gehörschutz und Kopfschutz benutzen" signalisiert, dass das gekennzeichnete Areal ohne die genannte Schutzausrüstung nicht betreten werden darf.
Das Piktogramm ist praxisbewährt und vervollständigt die gesetzlich vorgeschriebene Gebotskennzeichnung nach ASR A1.3, DIN EN ISO 7010.
Das Schild findet Anwendung auf lärmintensiven Anlagen sowie in Bereichen mit erhöhter Gesundheitsgefährdung.
Die Kennzeichnung soll Verletzungen durch hohe Lautstärke oder herabfallende Gegenstände verhindern.
Verfügbare Varianten:
Ø 40 cm, Aluminium, VE 1 Stück
Ø 2 cm (20 Stück auf Bogen), PVC-Folie, selbstklebend, VE: 1 Bogen