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Feuerwehrzufahrt Schild nach DIN 4066 – Aluminium

Feuerwehrzufahrt Schild nach DIN 4066 aus Aluminium, lieferbar in den Normformaten 10,5 × 29,7 cm und 21 × 59,4 cm. Wahlweise geprägt oder in reflektierender Ausführung für gute Erkennbarkeit bei Dunkelheit. Kennzeichnet Zufahrten, die für Einsatzfahrzeuge dauerhaft frei bleiben müssen. Lieferung ohne behördliches Siegel. Ab Lager.

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Technische Daten

Eigenschaften Lieferbar in unterschiedlichen Größen
Material Aluminium geprägt
Norm DIN 4066

Produktbeschreibung

Das Feuerwehrzufahrt Schild nach DIN 4066 kennzeichnet Zufahrten, Durchfahrten und Aufstellflächen, die für Feuerwehr und Rettungskräfte jederzeit befahrbar bleiben müssen. Die Norm gibt Farbgebung, Schriftbild und Abmessungen vor: weiße Schrift auf rotem Grund, reiner Text ohne Piktogramm, damit die Aussage auch aus der Entfernung und aus dem fahrenden Fahrzeug heraus sofort erfasst wird.

Wir liefern das Schild in den beiden Normformaten 10,5 × 29,7 cm und 21 × 59,4 cm. Das kleine Format eignet sich für Hauseingänge, Tordurchfahrten und schmale Pfosten, das große für Einfahrten, Betriebshöfe und alle Bereiche, in denen das Schild aus größerer Entfernung erkennbar sein muss.

Ausführungen zur Auswahl

  • Aluminium geprägt – die klassische Ausführung: formstabil, witterungsbeständig und dauerhaft lesbar, auch nach Jahren im Freien.
  • Aluminium 2 mm, retroreflektierend – die reflektierende Oberfläche wirft das Scheinwerferlicht zurück und macht die Zufahrt bei Dunkelheit, Regen und Nebel deutlich früher erkennbar. Empfehlenswert überall dort, wo Einsatzfahrzeuge nachts anfahren müssen.

Wird das Schild mit Siegel geliefert?

Nein – die Lieferung erfolgt ohne behördliches Siegel. Das hat einen einfachen Grund: Das Siegel stammt von der zuständigen Behörde, in der Regel der Bauaufsichtsbehörde, der Brandschutzdienststelle oder der Gemeindeverwaltung, und darf nur von dieser angebracht werden.

Was das praktisch bedeutet: Ein Schild ohne Siegel ist ein Hinweisschild. Auf Ihrem eigenen Grundstück können Sie es eigenständig anbringen und die Fläche damit sichtbar als Feuerwehrzufahrt kennzeichnen. Ein Halte- und Parkverbot nach § 12 StVO entsteht dagegen erst durch die amtliche Kennzeichnung mit Siegel. Ob und in welcher Form diese für Ihr Objekt erforderlich ist, regeln die Landesbauordnung und die örtlichen Vorgaben – das ist von Bundesland zu Bundesland und teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Klären Sie das im Zweifel vor der Montage kurz mit Ihrer Gemeinde oder der örtlichen Brandschutzdienststelle ab.

Anwendungsbereiche

  • Zufahrten und Durchfahrten zu Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern
  • Betriebsgelände, Werkshöfe und Logistikflächen
  • Tiefgaragen- und Hofeinfahrten
  • Baustellen und temporär genutzte Zufahrten
  • Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge
  • Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und öffentliche Gebäude

Montagehinweise

  • Schild an der Zufahrt selbst anbringen, gut sichtbar aus Richtung der anfahrenden Fahrzeuge
  • Empfohlene Anbringungshöhe: unterer Schildrand rund 2 m über Grund, damit die Sicht nicht durch parkende Fahrzeuge verdeckt wird
  • Bewuchs im Blickfeld regelmäßig zurückschneiden – ein verdecktes Schild erfüllt seinen Zweck nicht
  • Befestigung an Wand, Pfosten, Zaun oder Torpfeiler
  • Bei mehreren Zufahrten jede Zufahrt einzeln kennzeichnen

Sie benötigen Stanzlöcher zur Befestigung? Wir fertigen unsere Schilder im eigenen Werk in Duisburg und stanzen die Löcher auf Wunsch passend für Sie. Geben Sie Ihren Wunsch einfach als Nachricht zur Bestellung an.