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Schilder für Aufzüge, Krane & Gabelstapler

Aufzüge, Krane und Gabelstapler gehören zu den Betriebsmitteln mit den höchsten Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung. Ob Verbotsschild am Aufzug, Betriebsvorschriften-Aushang am Kran oder Warnschild für den Staplerverkehr – die richtige Beschilderung schützt Mitarbeitende und erfüllt gesetzliche Vorgaben. Bei SCHNÜRLE industries finden Sie normgerechte Schilder und Aufkleber für alle drei Einsatzbereiche: Made in Germany, schnell verfügbar und in bewährter Industriequalität.

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Aufzug-Beschilderung: „Aufzug im Brandfall nicht benutzen" und weitere Pflichtkennzeichnung

Das Schild „Aufzug im Brandfall nicht benutzen" ist das bekannteste und am häufigsten benötigte Aufzugsschild. Nach DIN EN 81-73 muss in jeder Haltestelle (also in jedem Geschoss, nicht nur im Aufzug selbst) ein leicht erkennbares Verbotszeichen angebracht werden. Die Mindestgröße beträgt 50 mm, das Piktogramm entspricht dem Verbotszeichen P020 nach DIN EN ISO 7010. Der Zusatztext „Aufzug im Brandfall nicht benutzen" darf ergänzt werden und erhöht die Verständlichkeit.

Neben dem Brandfall-Verbotsschild umfasst eine vollständige Aufzug-Beschilderung je nach Anlage auch Tragfähigkeitsangaben, Hinweise auf das Notrufsystem, Schilder „Aufzug außer Betrieb" für Wartungszeiten und ggf. Etagenkennzeichnungen. Bei SCHNÜRLE industries erhalten Sie alle Varianten – als Schild oder als Aufkleber, in verschiedenen Größen und Materialien.

Kranschilder, Tragfähigkeitsangaben & Handzeichen im Kranbetrieb

Die DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) regelt die Sicherheitsanforderungen für Krane und sie stellt klare Anforderungen an die Beschilderung. Nach § 5 müssen an jedem Kran die höchstzulässigen Belastungen (Tragfähigkeit) dauerhaft leicht erkennbar und vom Boden aus gut lesbar sein und gibt somit Kranführern die entscheidende Information zur sicheren Lastaufnahme.

Zusätzlich verlangt § 6, dass an jedem Kranaufstieg ein Verbotsschild „Gefahr durch Kran" angebracht ist, das Unbefugten den Aufstieg untersagt. Und nach § 7 Abs. 3 muss ein Abdruck der Betriebsvorschriften (§§ 29–43) so in der Nähe der Steuereinrichtungen angebracht sein, dass der Kranführer sie jederzeit einsehen kann. Dieser Aushang ist bei allen kraft- und teilkraftbetriebenen Kranen Pflicht.

Ein weiteres wichtiges Kranschild ist der Aushang „Handzeichen im Kranbetrieb" nach DIN 33409. Wenn Einweiser und Kranführer per Handzeichen kommunizieren, müssen diese Zeichen vorab vereinbart sein. Die Handzeichen-Tafel dient als verbindliche Referenz und wird idealerweise gut sichtbar in der Kranhalle oder direkt am Steuerstand angebracht. Ergänzend werden häufig Warnschilder „Warnung vor schwebender Last" und „Aufenthalt im Drehkreis verboten" benötigt.

Gabelstapler-Schilder & Warnschilder für den Staplerverkehr

Überall dort, wo Gabelstapler und Flurförderzeuge verkehren, besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko für Fußgänger, Lieferanten und Besucher. Ein Warnschild Staplerverkehr weist auf diese Gefahr hin und ist Bestandteil der Sicherheitskennzeichnung gemäß Arbeitsstättenverordnung. Typische Anbringungsorte sind Halleneingänge, Kreuzungsbereiche zwischen Fahr- und Fußwegen, Laderampen und Zugänge zum Betriebsgelände.

Eine vorgeschriebene Montagehöhe gibt es nicht – entscheidend ist, dass das Gabelstapler-Schild auf Sichthöhe angebracht und aus ausreichender Entfernung erkennbar ist. Die passende Größe richtet sich nach der Erkennungsweite: Für Innenbereiche und kurze Distanzen sind Schilder ab 200 × 300 mm üblich, für Außenbereiche und weitläufige Betriebsgelände empfehlen sich Formate ab 400 × 600 mm, ggf. in retroreflektierender Ausführung für den Schichtbetrieb.

Neben dem reinen Warndreieck „Achtung Gabelstapler" bietet SCHNÜRLE industries weitere Kombischilder und Aushänge zum Thema Gabelstapler an. So stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb die Anforderungen der DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge) und der ASR A1.3 vollständig erfüllt.

Warum SCHNÜRLE industries für Ihre Betriebskennzeichnung?

Wer Betriebskennzeichnung bestellt, braucht mehr als nur ein Schild. Es geht um Sicherheit, klare Orientierung und Kennzeichnungen, die im Arbeitsalltag zuverlässig funktionieren. SCHNÜRLE industries unterstützt Unternehmen dabei, Kennzeichnungslösungen schnell, normgerecht und passend zum jeweiligen Einsatzbereich umzusetzen.

  • Alles aus einer Hand
    Aufzugsbeschilderung, Kranschilder, Staplerkennzeichnung und weitere Sicherheitskennzeichnungen erhalten Sie bei SCHNÜRLE industries in einem professionellen Shop. Das spart Abstimmungsaufwand, reduziert Bestellwege und sorgt dafür, dass Ihre Kennzeichnungslösung einheitlich und praxisgerecht umgesetzt wird.
  • Normgerechte Kennzeichnung für professionelle Anforderungen
    Viele unserer Schilder orientieren sich an relevanten Vorgaben wie DIN EN ISO 7010, ASR A1.3 und DGUV-Regelungen. Damit eignen sie sich ideal für Unternehmen, die bei BG-Begehungen, Brandschutzprüfungen oder internen Arbeitsschutz-Audits auf eine saubere, nachvollziehbare Kennzeichnung angewiesen sind.
  • Qualität aus eigener Fertigung in Deutschland
    SCHNÜRLE industries steht für geprüfte Qualität statt anonymer Importware. Gefertigt wird im eigenen Werk in Duisburg – mit über 115 Jahren Erfahrung in der Sicherheitskennzeichnung. Das Ergebnis sind langlebige Produkte, die für den professionellen Einsatz in Industrie, Handwerk, Logistik und Gebäudemanagement entwickelt wurden.
  • Schnell verfügbar, wenn es darauf ankommt
    Ob geplante Neuausstattung oder kurzfristige Nachbestellung nach einer Audit-Beanstandung: Viele Artikel sind direkt ab Lager verfügbar und können in der Regel innerhalb weniger Werktage geliefert werden. So bleibt Ihre Betriebskennzeichnung nicht liegen, sondern kommt schnell dort an, wo sie gebraucht wird.
  • Fachberatung statt Rätselraten
    Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, welche Kennzeichnung vorgeschrieben oder für den konkreten Einsatzort sinnvoll ist. Deshalb erhalten Sie im SCHNÜRLE Shop persönliche Unterstützung per Telefon oder E-Mail – praxisnah, verständlich und unverbindlich. So finden Sie schneller die passende Lösung für Ihren Betrieb.

Häufige Fragen zu Schildern für Aufzüge, Krane und Gabelstapler

Ist das Schild „Aufzug im Brandfall nicht benutzen" gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach DIN EN 81-73 (Verhalten von Aufzügen im Brandfall) muss in jeder Haltestelle ein Verbotszeichen mit mindestens 50 mm Durchmesser angebracht werden. Das Piktogramm entspricht dem Zeichen P020 nach DIN EN ISO 7010. Die Anbringung erfolgt außen im Wartebereich – nicht innerhalb der Aufzugskabine. Ein ergänzender Klartext ist zulässig und in der Praxis empfehlenswert.

Welche Kennzeichnung muss an einem Kran vorhanden sein?

Die DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) fordert mindestens drei Kennzeichnungen: erstens ein Tragfähigkeitsschild mit den höchstzulässigen Belastungen (§ 5), zweitens ein Verbotsschild an jedem Kranaufstieg gegen unbefugtes Betreten (§ 6) und drittens einen Aushang der Betriebsvorschriften (§§ 29–43) in der Nähe der Steuereinrichtungen (§ 7). Zusätzlich empfiehlt sich ein Aushang der Handzeichen nach DIN 33409, wenn per Sichtzeichen eingewiesen wird.

Wo müssen Warnschilder für den Staplerverkehr angebracht werden?

Warnschilder mit dem Piktogramm W014 (Warnung vor Flurförderzeugen) nach DIN EN ISO 7010 werden an Stellen angebracht, an denen Fußgänger auf Staplerverkehr treffen können. Typische Standorte sind Halleneingänge, Kreuzungsbereiche, Laderampen und Zufahrten zum Betriebsgelände. Eine feste Montagehöhe ist nicht vorgeschrieben. Das Schild muss aber gut erkennbar und auf Sichthöhe platziert sein.

Schild oder Aufkleber – was ist die bessere Wahl?

Das hängt vom Einsatzort ab. Selbstklebende Folien eignen sich für Innenbereiche mit glatten Oberflächen und geringer mechanischer Belastung. Für Außenbereiche, raue Industrieumgebungen oder Stellen mit Vandalismus-Risiko empfehlen sich feste Schilder aus Kunststoff oder Aluminium.

Müssen alte Schilder nach DIN 4844 / BGV A8 ausgetauscht werden?

Für bereits angebrachte Schilder nach der alten Norm DIN 4844 / BGV A8 gilt grundsätzlich Bestandsschutz – sie müssen nicht sofort ersetzt werden. Bei neuer Anbringung oder Ersatz ist jedoch die aktuelle Norm DIN EN ISO 7010 in Verbindung mit ASR A1.3 maßgeblich.

Welche Schildergröße brauche ich?

Die erforderliche Größe richtet sich nach der Erkennungsweite. Als Faustregel gilt: Ein Verbotszeichen mit 100 mm Durchmesser ist aus ca. 4 m gut erkennbar, eines mit 200 mm aus ca. 8 m. Für Warnschilder an Halleneinfahrten oder auf dem Betriebsgelände werden in der Praxis Formate ab 400 × 600 mm eingesetzt. Bei Bedarf beraten wir Sie zur passenden Größe für Ihren konkreten Einsatzort.

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Vermeiden Sie unnötige Risiken, Beanstandungen und aufwändige Nachbesserungen. Entdecken Sie hochwertige Schilder und Aufkleber für Aufzüge, Krane und Gabelstapler – gefertigt in Deutschland, schnell lieferbar und auf den professionellen Einsatz ausgelegt.

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E-Mail: info@schnuerle.de